Am 12. März 2014 wurde der neue Legislativvorschlag zur Veränderung der EU-Solidaritätsfonds-Verordnung nach der erfolgreichen Vermittlung der griechischen Ratspräsidentschaft auf dem COREPER-Treffen angenommen.
Durch den neuen Vorschlag:
-werden die bestehenden Vorschriften vereinfacht, sodass die Hilfen schneller als bisher ausgezahlt werden können
-werden verkürzte Verwaltungsverfahren durch die Zusammenführung von zwei Phasen der Genehmigung bzw. Durchführung in einem einzigen Dokument
-wird erstmals die Möglichkeit von Vorschusszahlungen gegeben
-wird klarer festgelegt, wer und was förderfähig ist – insbesondere bei regionalen Katastrophen.
-werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Strategien für Katastrophenprävention und –management mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) wurde geschaffen, um im Falle von großen Naturkatastrophen solidarische Hilfe leisten zu können. Anlass waren die schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Sommer 2002. Seitdem wurde der Fonds in 56 Katastrophenfällen - von Überschwemmungen über Waldbrände und Erdbeben bis hin zu Stürmen und Dürren – in Anspruch genommen. Bisher wurden 23 verschiedene europäische Länder mit über 3.5 Mrd. EUR unterstützt.
Der Europäische Solidaritätsfonds wird von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. EUR außerhalb des regulären EU-Haushaltes finanziert. Die Unterstützung durch den Fonds beschränkt sich auf die Finanzierung von Notfallmaßnahmen, die von öffentlichen Behörden ergriffen werden. Private Schäden oder Einkommensverluste können nicht vom Solidaritätsfonds abgedeckt werden. Der Fonds kann Mitgliedstaaten sowie Ländern, die Beitrittsverhandlungen führen, finanzielle Beihilfen im Falle einer großen Naturkatastrophe, deren Gesamtschädem die Schwelle von 3 Mrd. EUR (zu Preisen von 2011) oder 0,6% des BNE des Landes überschreiten, gewähren.
Der griechische Minister für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Kostis Chatzidakis äußerte seine Genugtuung über diese zwischen den 28 Mitgliedstaaten erzielte Einigung:"Wir müssen schneller reagieren, um Ländern und Regionen in der EU bei Rettungs- und Wiederaufbaumaßnahmen nach großen Naturkatastrophen zu helfen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist ein klarer Ausdruck der Solidarität und des Willens, Europas Regionen und Ländern in einer Notlage zu helfen. Die Änderungen, auf welche wir uns einigten, werden den Einsatz des Fonds schneller, klarer und einfacher machen. Durch die Änderungen werden ferner die EU-Länder und -Regionen aufefordert, ihre Bemühungen im Bereich Prävention und Management von Katastrophen zu intensivieren”.
Wichtigste Elemente der Reform:
- erstmalige Möglichkeit von Vorschusszahlungen in Höhe von 10 % der zu erwartenden Finanzhilfen, gedeckelt auf 30 Mio. EUR
-Einführung von Maßnahmen für eine effizientere Katastrophenprävention
- Klare Definition des Interventionsbereichs des Fonds (Beschränkung auf Naturkatastrophen und Ausweitung des Interventionsbereichs, damit es Dürren und andere sich langsam entwickelnden Naturkatastrophen umfasst)
-klarere Regeln für die Förderfähigkeit bei regionalen Katastrophen und Einführung eines einheitlichen Schadensschwellenwerts von 1,5 % des regionalen Bruttoinlandsprodukts. Im Vergleich zur Vergangenheit, erhöht es die Möglichkeit, regionale Katastrophen abzudecken (die am häufigsten in kleinen EU-Mitgliedstaaten vorkommen). Die jährliche Mittelzuweisung für regionale Katastrophen war auf 7,5% der aus dem Solidaritätsfonds maximal auszahlbaren Mittel begrenzt - 72,5% gingen an Naturkatastrophen (die häufiger in großen EU-Mitgliedstaaten vorkommen).