• EPSCOBeschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO)

Griechische Präsidentschaft zeichnet sich im Bereich Geschlechtergleichstellung aus

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Kurz vor Ablauf ihrer Amtsperiode, kann der griechische Vorsitz zu Recht auf die erzielten Fortschritte in der Förderung der Einbeziehung der Geschlechterdimension in allen EU- Politiken und Maßnahmen stolz sein. Das sogenannte „Gender Mainstreaming“ (Gleichstellungsorientierte Politik) wurde tatsächlich vom zuständigen Generalsekretariat  schon bei Beginn ihrer Amtsperiode zu einer der Schüsselprioritäten der griechischen Ratspräsidentschaft im Bereich der Geschlechtergleichstellung gemacht und beispielhafte Praktiken entwickelt, die von den nachkommenden Präsidentschaft befolgt werden sollten.  
 
Was ist das „Gender Mainstreaming“?
 
Laut einer Definition des Europäischen Rates (1998)  “Gender Mainstreaming“  beinhaltet die Reorganisation, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse, mit dem Ziel eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Stadien durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten Akteure und Akteurinnen einzubeziehen“.  
In der EU ist „Gender Mainstreaming“ der Fachausdruck für die Integration einer Gleichstellungsperspektive in alle Politiken und Programme der  EU-Einrichtungen und Mitgliedstaaten, ohne jedoch positive Maßnahmen zugunsten von Frauen aufzugeben. 
 
Die griechische Präsidentschaft fördert das ”Gender Mainstreaming“
 
Die griechische Präsidentschaft hat es zum ersten Mal geschafft, den Grundsatz des ”Gender Mainstreaming“ in verschiedenen Ministerräten (abgesehen des EPSCO-Rates) einzuführen. Der EU-Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung und Sport nahm in seinem Treffen des 20. -21. Mai 2014 zum ersten Mal „Schlussfolgerungen über Geschlechtergelichstellung im Sport” an. Auch der Rat für Justiz und Inneres nahm Schlussfolgerungen zur Vorbeugung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich weiblicher Genitalverstümmelung an. 
Die Schlussfolgerungen waren auf der Grundlage einer EU-weiten Erhebung der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zum Thema „Gewalt gegen Frauen in Europa: Missbrauch zu Hause, in der Öffentlichkeit und online” gezogen. Die Erhebung, welche Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen beinhaltet, wurde im 5. März auf einer Konferenz in Brüssel vorgestellt, die gemeinsam mit der griechischen Präsidentschaft ausgerichtet wurde.  
Darüber hinaus hat der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (BeSoGeKo) Schlussfolgerungen über “Frauen und Wirtschaft: wirtschaftliche Unabhängigkeit aus der Perspektive der Teilzeitarbeit und der selbstständigen Arbeitstätigkeit” angenommen. Diese Schlussfolgerungen wurden von der griechischen Präsidentschaft auf der Grundlage eines Berichts des europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) erarbeitet, welches die Beteiligung von Frauen und Männern in den Arbeitskräften der EU-28 aus gleichstellungspolitischer Perspektive untersucht. Das Ergebnis zeigte, dass die Frauen in der Teilzeitarbeit und der selbstständigen Arbeitstätigkeit über- bzw unterrepräsentiert sind. Auf der Grundlage der entsprechenden Analyse empfehlen die Verfasser des Berichts den Einsatz zusätzlicher Indikatoren für die Überwachung der Umsetzung der   
Aktionsplattform von Peking (BPfA) im Bereich F sowie in Bezug auf ihr strategisches Ziel F1 in der EU-28. 
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) ist eine europäische Agentur, die die Mitgliedstaaten und die EU darin unterstützen soll, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu fördern, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen und die Öffentlichkeit für Gleichstellungsfragen zu sensibilisieren.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ist eine der spezialisierten Agenturen der EU. Diese Agenturen wurden geschaffen um EU Institutionen und Mitgliedsstaaten mit Expertise aus verschiedenen Bereichen auszustatten. Die FRA hilft sicherzustellen, dass die Grundrechte der Menschen in der EU geschützt werden.