Am 2. März 2012 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches und der Tschechischen Republik einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Vertrag, der am 1. Januar 2013 in Kraft trat, zielt auf die Zusicherung der Stabilität im gesamten Euroraum. Die fiskale Komponente ist als “Europäischer Fiskalpakt“ bekannt.
Der Fiskalpakt
Laut SKS-Vertrag müssen die Staatshaushalte entweder ausgeglichen oder Überschüsse aufweisen. Diese Anforderung sollte im nationalen Recht innerhalb einer Frist von einem Jahr seit dem Inkrafttreten des Vertrags integriert werden und zwar mit Bestimmungen, die im gesamten nationalen Budget-Prozeß garantiert sein müssen. Diese Regel gilt als eingehalten, wenn das länderspezifische mittelfristige Haushaltsziel (MTO) [EN] im Sinne des überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit einer Untergrenze von einem strukturellen Defizit von 0,5% des BIP erfüllt ist. Wenn erhebliche Abweichungen von diesem Ziel oder den Anpassungspfad auftreten, wird automatisch ein Korrekturmechanismus in Gang gesetzt. Dieser Mechanismus beinhaltet eine Verpflichtung zur Implementierung von geeigneten Maßnahmen über einen definierten Zeitraum.
Koordinierung und Konvergenz der Wirtschaftspolitik
Im Vertrag sind Koordinierung und Konvergenz der Wirtschaftspolitik vorgesehen: Die Vertragsparteien sind verpflichtet, ihre Pläne in Bezug auf die Staatsverschuldung bekannt zu geben, sowie sicherstellen, dass sie die wesentlichen wirtschaftlichen Reformen im Voraus besprechen und gegebenenfalls miteinander koordinieren.