Die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Der Beschluss, der zur Einrichtung des ESM  führte, wurde vom Europäischen Rat im Dezember 2010 getroffen. Am 2. Februar 2012 unterzeichneten die Mitgliedstaaten ein Regierungsabkommen zur Einrichtung  des ESM, der am 8. Oktober 2012 aktiviert wurde. 
 
Der permanente Euro-Rettungsfonds ESM stellt einen wesentlichen Bestandteil der EU-Gesamtstrategie, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Aufgabe des ESM  --wie auch dessen Vorläufers, der im Jahre 2010 eingerichteten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSM)--  ist die  Zahlungsfähigkeit überschuldeter oder gefährdeter Euro-Länder zu sichern. Beide Institutionen funktionierten parallel bis Mitte 2013. Von da an übernahm die EFSF keine neuen Programme mehr, setzte aber die Verwaltung und die Rückzahlung ausstehender Schulden fort. (Die laufenden Programme für Irland, Portugal und Griechenland bleiben im EFSF. Der ESM nahm seine operative Arbeit im Mai 2013 mit der Finanzierung des Zypern-Programms auf).  
 
Der ESM ist der einzige Stabilisierungsmechanismus, der neue Anträge von EU-Ländern auf finanzielle Hilfe akzeptiert. Der ESM finanziert sich größtenteils über die Ausgabe von Anleihen, sowie von mittel- und langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren.