Der Rat “Justiz und Inneres” setzt sich aus den Justiz- und Innenministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen und tagt etwa alle zwei Monate. Er legt politische Leitlinien fest und gewährleistet die Entwicklung und Durchführung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen politischen Strategien in grenzübergreifenden Angelegenheiten des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Der Rat “Justiz und Inneres”, auf dessen Zuständigkeitsbereich der Vertrag von Lissabon sich am stärksten ausgewirkt hat, spielt eine Schlüsselrolle beim Schutz der Interessen und Bedürfnisse der EU-Βürgerinnen und Bürger, sowie aller in der EU ansässigen Personen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Rates