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Die Modernisierung und die Harmonisierung des Insolvenzrechts wird zu einem gesünderen Unternehmertum beitragen

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Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren, sowie die Harmonisierung des materiellen Insolvenzrechts werden im Mittelpunkt der Konferenz über zivilrechtliche Fragen “Insolvenzrecht: Die jüngsten Entwicklungen zur Harmonisierung” stehen. Die Konferenz wird am 12. März im Zappeion Megaron in Athen stattfinden.
 
Letzte Woche sagte der Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte Charalampos Athanassiou auf der Ratstagung für Justiz und Inneres in Brüssel: “Die Modernisierung des Insolvenzrechts der EU wird das Überleben und die Erholung von Unternehmen erleichtern. Es ist wichtig, lebensfähigen Unternehmen und ehrlichen Unternehmern eine zweite Chance zu gewähren”.
 
Die Finanzkrise führte zu einer Erhöhung der Zahl der in Konkurs geratenen Unternehmen. Um die 50% aller neuen Unternehmen in der EU überleben keine fünf Jahre. Von 2009 bis 2011 meldeten durchschnittlich 200.000 Unternehmen pro Jahr Insolvenz an. Ungefähr ein Viertel dieser Konkurse haben eine grenzüberschreitende Komponente. Schätzungen zufolge gehen jährlich 1,7 Millionen Arbeitsplätze aufgrund der Konkurse verloren.
 
Die Überarbeitung der Verordnung über Insolvenzverfahren wird der Notwendigkeit gerecht, grenzübergreifende Insolvenzverfahren wirksamer und schneller abzuwickeln, sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu helfen, die Finanzkrise zu überwinden. Die griechische Ratspräsidentschaft legt großes Gewicht auf den Vorschlag und zielt darauf ab,  eine endgültige Einigung bis Ende ihrer sechsmonatigen Amtszeit zu erzielen.
 
Auf der Konferenz, an der wichtige Entscheidungsträger, Richter, Theoretiker und Fachleute teilnehmen werden, wird der Minister Athanassiou eine Eröffnungsansprache halten. Neben der Überprüfung der Verordnung über Insolvenzverfahrem, werden die Experten auf der Veranstaltung  Wege erforschen, um das Insolvenzrecht in der EU zu harmonisieren. Die Konferenz wird ferner die Gelegenheit bieten, das Insolvenzrecht betreffend die natürlichen Personen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vorzustellen und praktische Informationen und Erfahrungen über international bewährte Verfahren auszutauschen. Im letzten Abschnitt der Konferenz sollen spezielle Fragen betreffend Insolvenz hervorgehoben werden, wie z.B. das Insolvenzverfahren für Konzerne, die zivile und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Leiter eines zahlungsunfähigen Unternehmens, sowie der Beitrag der e-Justiz zur wirksamen Regelung der Insolvenzfragen.
 
Die Konferenz “Insolvenzrecht: Die jüngsten Entwicklungen zur Harmonisierung” wurde vom griechischen Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte und der Europäischen Kommission veranstaltet.