Am 5.3.2014 billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter die am 25. Februar mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung zur Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen.
Die Verordnung bedeutet einen Durchbruch in institutionellen Angelegenheiten. Die einschlägigen Diskussionen dauerten fast zwei Jahre und erstreckten sich über vier Ratspräsidentschaften. Dieses Dossier war eine der Prioritäten der griechischen Ratspräsidentschaft im institutionellen Bereich. Deshalb hat die griechische Ratspräsidentschaft hart und schnell gearbeitet, um noch vor der Europawahl eine Einigung zu erzielen.
Die griechische Ratspräsidentschaft ist der Auffassung, dass die neue Verordnung einen Qualitätssprung für die europäische representative Demokratie darstellt, indem sie grenzübergreifenden europäischen politischen Parteien ermöglichen wird, eine wesentliche Rolle bei der Überbrückung der Kluft zwischen nationaler und europäischer Politik zu spielen.
Die wichtigsten Neuerungen der neuen Verordnung sind:
• Einführung einer Rechtspersönlichkeit für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, mit der Identifizierbarkeit und allen rechtlichen Konsequenzen die daraus hervorgehen.
• Verschärfte Kontrolle bei der Achtung der EU-Werte, wie in den EU-Verträgen verankert ist.
• Die Überprüfung des Erlangens des europäischen Rechtsstatus, die Eintragung oder Streichung europäischer politischer Parteien aus dem EU-Register wird von einer unabhängigen Behörde in Absprache mit einem Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten durchgeführt werden.
• Erhöhte Flexibilität bei der Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen. Konkret wird die Obergrenze der Spenden seitens natürlichen oder juristischen Personen auf 18.000 EUR erhöht. Ferner werden europäische politische Parteien die Möglichkeit haben, nicht verwendete Mittel auf das nächste Jahr zu übertragen – ein sehr nützlicher Aspekt, vor allem im Hinblick auf die Wahljahre.
Hier ist hervorzuheben, dass der Entwurf der Verordnung keine Erhöhung des EU-Haushaltsanteils vorsieht, der den europäischen politischen Parteien zusteht (in 2013 betrug der Anteil 33,9 Millionen EUR). Der Kofinanzierungsansatz des EU-Haushalts wird auch bei 85% bleiben.
• Neben der Sicherstellung des Schutzes für personenbezogene Daten sind die notwendigen Transparenzanforderungen auch im Entwurf der Verordnung beinhaltet.
Die neue Verordnung muss noch auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments und danach vom Rat förmlich verabschiedet werden.
Obwohl die neue Verordnung nicht vor der Europawahl 2014 in Kraft treten wird, sind wir fest davon überzeugt, dass sie den europäischen Bürgern im Hinblick auf die Europawahl eine klare Botschaft vermitteln wird.