Der Haushalt der EU |
Die Ausgaben der EU belaufen sich jährlich auf 150 Milliarden Euro für alle Mitgliedsstaaten. Der EU-Haushalt rentspricht etwa 1% des BIP der einzelnen Länder, d.h. des gesamten Wertes von Dienstleistungen und Gütern, die im EU-Raum produziert werden.
Der EU-Haushalt finanziert sich aus drei Quellen:
Obwohl der EU-Haushalt jährlich erlassen wird, wird die Abstimmung in dem umfassenderen Rahmen eines längerfristigen strategischen Ansatzes, des sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens, eingeschrieben. Der Mehrjährige Finanzrahmen legt für jede große Ausgabenkategorie („Rubrik”) die Höchstbeträge („Obergrenzen“) für einen klar definierten Zeitraum fest.
Der Mehrjährige Finanzrahmen 2007–13 gliederte sich in folgenden Prioritäten:
Source: European Commission
Am 27. Juni 2013 haben die irische Ratspräsidentschaft, die Unterhändler des Europäischen Parlaments und die Kommission beim Europäischen Rat die Verhandlungen über den Finanzrahmen 2014-2020. In seinem Vortrag am 17. Juni 2013 über die Situation der EU im Jahre 2013, hob Kommissionspräsident Barroso die Schlüsselrolle des EU-Haushalts hervor und erörterte die weiteren Schritte zur Genehmigung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 sowie dessen zwei Schwerpunkte: Beschäftigung und Wachstum.
Auf der Grundlage des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens erstellt die Europäische Kommission den Entwurf für den Haushaltsplan [en] und leitet diesen an den Rat und das Parlament weiter. Die Haushaltsbehörde –bestehend aus dem Rat und dem Parlament– ändert den Entwurf für den Haushaltsplan und nimmt ihn an.
Gelangen Parlament und Rat zu keiner Einigung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der innerhalb von 21 Tagen eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf herbeiführen muss. Dieser muss von beiden Teilen der Haushaltsbehörde gebilligt werden. Lehnt der Rat den Text ab, hat das Europäische Parlament das letzte Wort und kann den Haushalt verabschieden.
Die endgültige Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt bei der Europäischen Kommission. In der Praxis werden jedoch rund 76 % der Haushaltsmittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt, wobei die Mitgliedsstaaten die Empfänger auswählen und die Ausgaben verwalten. Die nationalen Regierungen tragen daher gleichermaßen die Verantwortung für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, was die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämfung (OLAF) voraussetzt.
Die Europäische Kommission ist verpflichtet zu prüfen, ob die Mittel korrekt und wirtschaftlich verwendet werden. Sie behält sich das Recht vor, die Rückerstattung des Fonds zu verlangen, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Jede Generaldirektion (GD) der Kommission verfügt über eine Einheit für interne Revision, die sicherstellt, dass die Verfahren von der GD im Einklang mit den Regeln steht.
Die Kommission als Ganzes untersteht der jährlichen Kontrolle des Europäischen Rechnungshofes über die Verwaltung von EU-Mitteln. Der Rechnungshof nimmt eine unabhängige externe Prüfung des Jahresabschusses und des Managements von EU-Mitteln vor. Die Ergebnisse werden in Form eines Berichts an das Europäische Parlament und an den Rat eingereicht.
Alle Mitgliedsstaaten tragen zum EU-Haushalt bei. Die meisten von ihnen (15 von 27 im Jahr 2012) erhalten mehr Geld als sie zahlen (Nettoempfänger); die übrigen zahlen mehr Geld in die EU ein, als sie als Finanzierung (NET Sponsoren) zurückbekommen.
Zwischen 1981 und 2010 genoß Griechenland als Nettoempfänger alle Vorteile der EU in Form von Eingängen in Höhe von über 90 Milliarden Euro und darüber hinaus die Darlehen zur Überwindung der Finanzkrise. Diese Gelder (im Durchschnitt 2,3% des griechischen BIP) trugen in hohem Maße zur Erhöhung des Wohlstands der städtischen und ländlichen Gebiete sowie zur Förderung von Investitionen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Entwicklungstätigkeiten bei. Bedeutende nationale Infrastrukturprojekte sowie andere kleinere Projekte wurden mit Hilfe von EU-Mitteln realisiert.