1. Juli – 31. Dezember 1983
Griechenland übernahm den Vorsitz der EWG zum ersten Mal in der zweiten Hälfte von 1983. Zu den gewichtigsten Leistungen dieser ersten Präsidentschaft zählen die Aktivierung des neues Nachtragshaushalts 1983, die beachtlichen Fortschritte in der dritten Runde der Verhandlungen über die Erweiterung der EWG, die Aufnahme von Verhandlungen mit den Staaten Afrikas, sowie den karibischen und pazifischen Staaten über das Abkommen von Lomé III, sowie die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens zwischen der EWG und dem Andenpakt.
1. Juli – 31. Dezember 1988
Die zweite griechische Ratspräsidentschaft ergriff die Initiative zu Diskussionen über gewichtige Angelegenheiten, die mit der künftigen Rolle der Gemeinschaft und dem Inhalt des Integrationsprozesses zu tun hatten, wie z. B. über die internationale Rolle der EWG, den einheitlichen europäischen Raum, den Umweltschutz, sowie die Beziehungen zwischen West und Ost. Sie kam zu ihrem Ende mit der Organisierung der Veranstaltung einer Sitzung auf der Burg der Ritter von Rhodos, wo die Grundlagen für die Annahme der Europäischen Sozialcharta festgelegt wurden.
1. Januar – 30. Juni 1994
Diese Präsidentschaft wies einen völlig anderen Charakter als die zwei vorangegangenen auf. Der Maastricht-Vertrag war gerade in Kraft getreten; somit gab es eine Reihe außergewöhnlich komplexer und heikler Fragen in Zusammenhang mit dem Prozeß der europäischen Integration. Da also die treibende Kraft hinter dieser Präsidentschaft die Idee der europäischen Integration war, hatte ihr Programm eine entsprechende Ausrichtung.
Nach dem Gipfel in Korfu am 24. – 25. Juni 1994 [en] während dessen die Anstrengungen zur Erweiterung der EU mit dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens erfolgreich abgeschlossen wurden, befasste sich die griechische Präsidentschaft mit der Perspektive der EU-Erweiterung in Richtung Südosteuropa, die Stabilität, Wachstum und Zusammenarbeit auch in dieser Region gewährleisten sollte.
Ein besonders wichtiger Bereich, der von der dritten griechischen Präsidentschaft erfolgreich behandelt wurde, war Justiz und Inneres. Die Prioritäten, die sie im Fokus ihrer Bemühungen zur Schaffung einer neuen institutionellen Identität für die Tätigkeiten des dritten Pfeilers der EU setzte, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Januar – 30. Juni 2003
Die vierte griechische Ratspräsidenschaft wie auch die letzte Phase der Geschichte der EU wurden durch zwei Meilensteine markiert: Die Präsentation des Entwurfs der Europäischen Verfassung und die gleichzeitige Unterzeichnung des Vertrags für den Beitritt von zehn Ländern. Letzterer, nämlich die Unterzeichnung der Beitrittsländer, hat die Wiedervereinigung Europas versiegelt. Die feierliche Zeremonie fand am Fuße der Akropolis von Athen statt.
Eine Priorität der vierten griechischen Ratspräsidenschaft war die Erweiterung der EU um die westlichen Balkanstaaten; Griechenland drängte auf ein klares Bekenntnis der EU für die europäische Zukunft dieser Länder. Die im Juni 2003 verabschiedete Agenda von Thessaloniki beinhaltete eine Reihe bestimmter Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels.
Die Präsidentschaft nahm ihr Ende in einem lobenden Klima im Hinblick auf den Beitrag Griechenlands. Maij Wegen (Europäische Volkspartei) erklärte während der Plenartagung des Europäischen Parlaments (Straßburg 1. 7. 2003), dass diese griechische Präsidentschaft „ein Standard für mittlere Länder in die wirksame Ausübung des Vorsitzes darstellt“. Der griechische Vorsitz wurde auch für seine Fähigkeit zur Behandlung aller Angelegenheiten in einem „humanitären Geist“ gelobt (Carlos Lage, Sozialistische Partei).
Schließlich wurde hervorgehoben, daß der griechische Vorsitz es geschafft hat, „mit ausgezeichneten Führungsqualitäten das Ruder in einer Reise auf Kurs zu halten, die keine Kreuzfahrt durch die Ägäis, sondern eher eine Odyssee” war (Enrique Baron Crespo, Sozialistische Partei).
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