Am 13. Dezember 2011 trat der verstärkte Stabilitäts- und Wachstumspakt in Kraft, der eine neue Reihe von Gesetzgebungsaßnahmen wirtschaftlicher und finanzieller Überwachung einführte. Diese Maßnahmen bestehen aus fünf Verordnungen und einer Richtlinie. Sie verstärken die Präventionsfunktionen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, indem sie auf das mittelfristige Gleichgewicht aller nationalen Haushalte abzielen, ein neues Frühwarnsystem für übermäßige Ungleichgewichte einführen und auch die korrektive Komponente durch Stärkung und Ausbau des Verfahrens bei übermäßigem Defizit (VÜD) unterstützen.
Diese Änderung stellt die wesentlichste Stärkung der wirtschaftlichen Ordnungspolitik in der EU und der Eurozone seit der ersten Einführung der WWU vor etwa zwei Jahrzehnten dar, sowie einen wichtigen Schritt in Richtung Stabilität, da sie das Vertrauen wiederherstellt und vor künftigen Krisen bewahrt.