Der Rat “Allgemeine Angelegenheiten“ (RAA) setzt sich aus den Außenministern oder den für Europaangelegenheiten zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Der Rat tagt monatlich. Er befasst sich mit Fragen, die mehr als einen Politikbereich der Union betreffen. Dazu zählen beispielsweise Verhandlungen über die Erweiterung der Union, die Ausarbeitung der mehrjährigen Finanzplanung der EU sowie institutionelle und administrative Fragen. Darüber hinaus koordiniert der RAA Vor- und Nachbereitung der Tagungen des Europäischen Rates.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Rates