Der Beschäftigungsausschuss (EMCO) wurde mit einem Beschluss des Rates von 2000 auf der Grundlage von Artikel 150 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingesetzt und spielt eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung der europäischen Beschäftigungsstrategie. Der Ausschuss erfüllt eine beratende Funktion im Ministerrat (EPSCO) über Fragen betreffend das Europäische Semester und die Arbeitsmarktpolitik. In diesem Zusammenhang gibt der Ausschuss auf Ersuchen des Rates oder der Kommission oder von sich aus Stellungnahmen ab. Der Beschäftigungsausschuss wird von der Ad-hoc-Politikgruppe und der Indikatorengruppe unterstützt.