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Binnenschiffahrt: Neue Verordnung zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

Am 7.3.2014 billigten die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten den zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erzielten Kompromiss zur Änderung der Verordnung über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschiffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs. 
 
In der neuen Verordnung sind außerdem neue Maßnahmen zur Stärkung der Organisationen, die die Binnenschiffahrtsbranche auf Unionsebene vertreten, vorgesehen. Die Branche leidet im Moment unter Fragmentierung – stärkere Organisationen auf Unionsebene können dazu beitragen, der Fragmentierung entgegen zu wirken.
 
Um in Kraft zu treten, muss der Text noch vom Parlament, das voraussichtlich auf seiner Plenarsitzung im April darüber abstimmen wird, und vom Rat, der nach der Abstimmung im Parlament eine Entscheidung zu treffen hat, förmlich angenommen werden.
 

 

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