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Das Europäische Parlament hat den Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der innerbetrieblichen Versetzung verabschiedet

Am 15. April hat das Plenum des Europäischen Parlaments den Bericht von Salvatore Iakolino über die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen der innerbetrieblichen Versetzung verabschiedet. 
Die Annahme des Berichts besiegelt die politische Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. 
Ziel des Vorschlags für die Richtlinie ist es, A. einen gemeinsamen Rahmen für ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu erstellen. B. Einen Mechanismus für das vereinfachte und rasche Mobilitätsverfahren der zu dieser Kategorie gehörenden Personen in den Mitgliedstaaten der EU zu bauen. 
Die griechische Ratspräsidentschaft und der zuständige Minister, Herr Yannis Michelakis, bedankt sich herzlich bei den Mitgliedern des EP, da durch die Entscheidung der Vollversammlung der 2010 begonnene mühsame Prozess zur Bearbeitung des Vorschlags für die Richtlinie erfolgreich abgeschlossen wurde. Auch bedankt sich der Minister den EU-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretariat und der Europäischen Kommission für deren wertvollen Beitrag zur Erreichung des Abkommens.