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Der Rat verabschiedet Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

Am 11.3.2014 verabschiedete der Rat eine Verordnung über Leitlinien für den Aufbau und die Interoperabilität von Telekommunikationsinfrastrukturen, sowie für die Förderung von Projekten von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze. Dieser Entschluss wurde im Anschluss an die in erster Lesung mit dem Europäischen Parlament erzielten Einigung und dessen Abstimmung im Plenum am 26. Februar 2014 getroffen.  
Die Verordnung umfasst Projekte im Bereich der digitalen Dienstinfrastrukturen und Breitbandnetze, die dem allgemeinen Ziel des Wachstums gerecht werden - im Einklang mit der “Europa 2020”-Strategie. Außerdem legt die Verordnung Kriterien fest, wonach Aktionen in diesem Bereich für eine finanzielle Unterstützung der Union in Frage kommen. 
 
Diese Verordnung wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 gelten.