Am 25.2.2014 erzielte die griechische Ratspräsidentschaft eine vorläufige politische Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue EU-Regeln zu den Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstellen, die Vergütungspolitik und Sanktionen.
Der ECOFIN-Präsident Yannis Stournaras begrüßte die Einigung und sagte: “Die Einigung über die OGAW V-Richtlinie stärkt das Vertrauen der Anleger und verbessert den Anlegerschutz. Konkret werden durch diese Richtlinie zusätzliche Schutzmaßnahmen betreffend die Aufgaben der Verwahrstellen eingeführt, übermäßige Risikoübernahme durch die Festlegung einer angemessenen Vergütungspolitik verhindert und admnistrative Sanktionen europaweit harmonisert”.
Die OGAW V-Richtlinie legt spezifische Vorschriften zu den Verwahrungs- und Überwachungsaufgaben der Verwahrstellen fest, erstellt eine Liste der juristischen Personen, die als Verwahrstelle tätig werden dürfen und verdeutlicht die Rolle und die Verantwortung der Verwahrstelle beim Verlust eines verwahrten Finanzinstruments. Außerdem enthält die Richtlinie Vorschriften über Entschädigungen.
Die Finanzkrise rückte die Vergütungspolitik im Finanzsektor ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Die OGAW-V-Richtlinie legt neue Vergütungsregelungen fest, welche mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind und die übermäßige Risikoübernahme verhindern.
Schließlich ist das harmonisierte Sanktionenregime bei Verstößen gegen den OGAW-Rechtsrahmen ein weiterer wichtiger Aspekt der Richtlinie.