Die EU wird in kurzer Zeit über einen Mechanismus zum Ergreifen von Maßnahmen gegen Drittländer verfügen, wegen Missachtung von Verpflichtungen die sich aus internationalen bi- und multilateralen Handelsabkommen ergeben, zu deren Unterzeichnern die EU gehört.
Dies ist das Ergebnis des Dreiergesprächs zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und der griechischen Präsidentschaft, die das Treffen um den Erlass der Verordnung zur Einführung des so genannten „trade enforcement“ (Handelsdurchsetzung) veranstaltet hat. Das Abkommen wurde heute (5.2.2014) durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der EU ratifiziert. Diese Rechtsvorschrift, die nach der zu erwartenden Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments in Kraft treten wird, ist von großer Bedeutung, da sie die Annahme einer Reihe günstiger Entscheidungen von Schiedstellen internationaler Organisationen zugunsten Europas ermöglicht. Tatsächlich, die neue Verordnung über das „Trade enforcement” ermöglicht es, in der Praxis Maßnahmen gegen Haltungen und Praktiken von Drittländern zu ergreifen welche, unter Verletzung internationaler Abkommen, die Handelsinteressen von EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Die Verordnung erhöht die Glaubwürdigkeit der EU als Handelspartner.
Anlässlich dieser positiven Entwicklung, gab Herr Notis Mitarakis, Präsident des EU-Rates für Auswärtige Angelegenheiten (Handel) und stellvertretender Minister für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit folgende Erklärung ab:
„Dank des Ergebnisses unserer konstruktiven Zusammenarbeit unter der Leitung der griechischen Präsidentschaft wird die Annahme einer wichtigen Verordnung auf den Weg gebracht, die wir seit Anfang im Ministerrat des Außenhandels der EU als Hauptpriorität unterstrichen haben. Die Europäische Union unternimmt einen entscheidenden Schritt um sich ein Instrument zu beschaffen, mithilfe dessen sie sich als ein in globalen Maßstab zuverlässiger und zugleich wettbewerbsfähiger Handelspartner weiterentwickeln kann”.