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Vereinbarung über eine Orientierungsaussprache über das Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche

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Auf der heutigen (18. 6. 2014) Sitzung des Ausschusses der ständigen Vertreter, haben sich die Botschafter der 28 Mitgliedstaaten auf eine Orientierungsaussprache über das Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) geeinigt, welches die 4. Richtlinie AML sowie die neue Verordnung über Übertragung von Finanzmitteln umfasst.
 
Diese Vereinbarung stellt einen Verhandlungsmandat an den bevorstehenden italienischen Vorsitz dar, um mit dem Europäischen Parlament Triloge über dieses Thema zu beginnen. Ihre Bedeutung besteht darin, dass sie die Vorschriften und Werkzeuge stärkt, welche in der Bekämpfung der Schwarzgeldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Einklang mit den überarbeiteten Empfehlungen der “Financial Action Task Force“ (FATF) eingesetzt werden müssen. Auch darin, dass sie den Anforderungen der internationalen Gemeinschaft nach mehr Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse der Unternehmen sowie der G7 eingegangenen Verpflichtungen Rechnung trägt.  
 
 
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