Eine umfangreiche Tagesordnung hat sich der Rat “Justiz und Inneres” (JI) für seine letzten Sitzungen unter griechischer Ratspräsidentschaft vorgenommen. Arbeitsschwerpunkte der Ratspräsidentschaft wie z.B. die Grenzsicherheit, die Terrorismusbekämpfung, der Datenschutz, die Insolvenz und die zukünftige Entwicklung des JI-Bereichs, sollen an den am 5. und 6. Juni in Luxemburg stattfindenden Ratssitzungen behandelt werden.
Innere Angelegenheiten
Bei den am 5. und 6. Juni in Luxemburg stattfindenden formellen Sitzungen der Minister für Justiz und Inneres werden die für innere Angelegenheiten zuständigen EU-Minister über Fragen betreffend die Sicherheit der europäischen Grenzen, den Terrorismus, sowie die künftige Ausrichtung der europäischen Zusammenarbeit debattieren.
Am 5. Juni wird die griechische Ratspräsidentschaft, vertreten durch den Minister für öffentliche Ordnung und Bürgerschutz, Nikos Dendias, und den stellvertretenden Minister des Innern, Leonidas Grigorakos, das Arbeitsprogramm im Bereich “Inneres” vorstellen.
Zunächst wird der Rat eine Orientierungsaussprache zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die “Europäische Agentur für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)” führen. Die Minister werden eine grundsätzliche Einigung über die Zukunft der EUROPOL und der CEPOL anstreben.
Die griechische Ratspräsidentschaft wird die Minister über die neuen legislativen Vorschläge im Bereich der legalen Zuwanderung informieren. Konkret sollen die Minister über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung orientiert werden.
Die Ratspräsidentschaft wird den Sachstand der Arbeit betr. die ausländischen Kämpfer und Rückkehrer aus Sicht der Terrorismusbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung Syriens vorstellen. Die Minister werden außerdem die Gelegenheit haben, sich über die überarbeitete EU-Strategie zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus auszutauschen.
Ferner wird die Ratspräsidentschaft den Ministerrat über die neuen legislativen Vorschläge zu den “intelligenten Grenzen” informieren.
Die Kommission wird die Grundzüge ihrer Mitteilungen zur Umsetzung folgender Richtlinien präsentieren: a) Richtlinie 2009/52/EG über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen und b) Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Blaue Karte EU).
Während der Tagung des Gemischten Ausschusses soll der Rat von der Kommission über den Fortschritt der operativen Maßnahmen der Mittelmeer-Task Force, sowie das Funktionieren der Schengen-Zusammenarbeit unterrichtet werden. Die Minister werden die Gelegenheit haben, sich über diese Fragen auszutauschen.
Darüber hinaus wird die Kommission den Ausschuss über die Entwicklungen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung über die Einführung eines Sondervisums (Rundreise-Visum), sowie den Vorschlag für eine Verordnung über den Visakodex informieren.
Bei der Tagung wird eine schweizerische Delegation die Minister über die Ergebnisse des 7. Treffens des Globalen Forums für Internationale Migration und Entwicklung informieren, das am 14. bis 16. Mai 2014 in Stockholm stattfand. Außerdem wird Polen die Minister über die Ergebnisse des informellen Treffens der Innenminister der Schengen-Staaten mit Landaußengrenzen, das am 13./14. Mai 2014 in Polen stattfand, unterrichten.
Am Ende des Treffens des Gemischten Ausschusses wird Italien das Arbeitsprogramm des bevorstehenden Ratsvorsitzes vorstellen.
Bei der gemeinsamen Tagung des Rates (Innere Angelegenheiten und Justiz) werden sich die Minister mit den künftigen Entwicklungen im JI-Bereich in der Zeit nach dem Stockholmer Programm befassen. Außerdem werden sie eine abschließende Diskussion über den Entwurf der strategischen Leitlinien, den der Europäische Rat voraussichtlich bis Ende des Monats annehmen wird, führen. Durch diese Leitlinien wird ein Fahrplan für die EU-Arbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit für den Zeitraum 2015 bis 2019 festgelegt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Folgen der Ungültigerklärung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof gelegt werden. Ferner werden die JI-Minister die von der Europäischen Kommission im Februar 2014 angenommenen Schlussfolgerungen über den EU-Korruptionsbekämpfungsbericht behandeln und annehmen. Dem Rat wird außerdem der Jahresbericht der Agentur für Grundrechte und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EEMCDDA) vorgestellt werden.
Im Rahmen der Förderung von Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittstaaten, die in Migrationsfragen für die EU von besonderem Interesse sind, soll am Rande der Tagung des JI-Rates eine gemeinsame Erklärung zur Gründung einer Mobilitätspartnerschaft zwischen dem Haschemitischen Königreich Jordanien und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Justiz
Am zweiten Tag wird der Rat unter dem Vorsitz des Ministers für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Charalampos Athanassiou, ersucht, eine partielle allgemeine Ausrichtung zu Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen), den einschlägigen Begriffsbestimmungen “verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften” und “internationale Organisation”, sowie den räumlichen Geltungsbereich der Datenschutzverordnung festzulegen. Ziel der Verordnung ist es, die Kontrolle über personenbezogene Daten zu verbessern und Wachstum anzukurbeln.
Die Ratspräsidentschaft wird ferner eine Orientierungsaussprache über vorgeschlagene Verbesserungen des Prinzips der zentralen Anlaufstelle (one-stop-shop mechanism) führen. Dieses Prinzip sieht eine einzige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz für alle Aktivitäten eines Datenverarbeiters bei grenzübergreifenden Fällen in der gesamten Union vor.
Der Rat wird die auf technischer Ebene erzielten Fortschritte in anderen legislativen Vorschlägen des Datenschutzpakets zur Kenntnis nehmen – nämlich die Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen.
Die Ratspräsidentschaft wird einen allgemeinen Ansatz zur Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren anstreben. Ziel des Vorschlags ist es, das Insolvenzverfahren zu erleichtern und die Sanierung lebensfähiger Unternehmen zu fördern, sowie ehrlichen Unternehmern eine zweite Chance zu geben.
Der JI-Rat wird voraussichtlich eine Einigung betr. die Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder erzielen. Der Vorschlag gewährleistet, dass die Kinder den Verlauf des strafrechtlichen Verfahrens verfolgen können und dass sie von ihrem Recht auf ein faires Verfahren Gebrauch machen können.
Die Justizminister werden außerdem die Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) behandeln. Sie werden aufgefordert werden, das Prinzip zu bestätigen, dass die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union Vorrang hat. Die Justizminister werden sich ferner über das Aufsichtsmodell der operativen Arbeit in den EU-Mitgliedstaaten austauschen. Abschließend werden die Minister Leitlinien für die künftige Arbeit festlegen.
Über ein neues Governance-Modell für die EU-Agentur zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), das die Vertretung der Kommission im Eurojust-Kollegium vorsieht, soll auch diskutiert werden. Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, die Effizienz und die operative Wirksamkeit von Eurojust zu verbessern.
Abschließend wird der Rat die Annahme des zweiten mehrjährigen Aktionsplans für die E-Justiz 2014-2018 bestätigen. Der Aktionsplan enthält ein Verzeichnis der im Zeitraum 2014-2018 zur Durchführung in Betracht gezogenen Projekte. Mit diesem zweiten mehrjährigen Aktionsplan soll auf der bereits geleisteten Arbeit aufgebaut werden. Der Aktionsplan sollte demnach als Teil einer umfassenderen Entwicklung hin zu einem europäischen Rechtsraum betrachtet werden.
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