• AGRILandwirtschaft & Fischerei

Annahme von Pflanzenschutzmaßnahmen beim AGRIFISH-Rat in Brüssel (19.05.2014)

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Der Rat der Minister für Landwirtschaft und Fischerei beschloss bei seiner Tagung am 19. Mai in Brüssel Pflanzenschutzmaßnahmen. Der griechische Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung, Athanassios Tsaftaris, führte den Vorsitz.
 
Der AGRIFISH-Rat, der am 19. Mai unter dem Vorsitz des griechischen Ministers für ländliche Entwicklung und Ernährung, Athanassios Tsaftaris in Brüssel tagte, prüfte den Bericht der Kommission  über die geringfügigen Verwendungen im Bereich des Pflanzenschutzes. 
 
Die Minister behandelten ferner eine Reihe von Fragen, wie z.B. Nahrungsmittelverluste und Lebensmittelabfälle, Schutz von Tieren beim Transport, landwirtschaftliche Aspekte des Rahmens für Klima- und Energiepolitik bis 2030, sowie die staatlichen Beihilfen für die ländliche Entwicklung und die Maßnahmen zum Schutz der EU-Zitrusfrüchte vor der Gefahr der Schwarzfleckenkrankheit, die in Afrika vorgekommen ist.
 
Die Agrarminister hatten die Gelegenheit, auf der Grundlage des Kommissionsberichts über die Einrichtung eines europäischen Fonds für geringfügige Verwendungen im Bereich des Pflanzenschutzes  zu diskutieren. Dabei handelt es sich um Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die zwar für die Pflanzenschutzindustrie wirtschaftlich nicht tragbar, für die Landwirte jedoch sehr wichtig sind – vor allem in Ländern wie Griechenland, wo die Produktion von einer Vielfalt von Kulturen, wie z.B. Früchte, Obst und Zierpflanzen, geprägt ist. 
 
Die Industrie zeigt sich nicht bereit, solche Pflanzenschutzmittel zu produzieren – da deren Produktion aufgrund der geringen Nachfrage teuer ist. Das mangelnde Interesse von Seiten der Investoren führt zu einer mangelnden Verfügbarkeit von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, was wiederum – von den hohen Kosten abgesehen – zur Verwendung nicht zugelassener Mittel oder zu Verlusten in der landwirtschaftlichen Produktion führen kann. Minister Tsaftaris sagte hierzu: “Die Frage der geringfügigen Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln ist besonders wichtig für die gesamte Landwirtschaft, da sie ein Viertel der pflanzlichen Erzeugung der EU betrifft – vor allem in den südeuropäischen Ländern”. Tatsächlich betrifft dieses Problem 22% des Wertes der gesamten Produktion im EU-Agrarsektor und dessen Auswirkungen machen mehr als 1 Mrd. EUR pro Jahr zusätzliche Anbaukosten für die Erzeuger aus.
 
Ziel der Debatte, die von der griechischen EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet wurde, war die Überprüfung aller dieser Maßnahmen, welche die Verfügbarkeit von modernen und effizienten Produkten zu fairen Preisen sicherstellen.
Der Rat sprach sich für die Errichtung eines unabhängigen Fachsekretariats aus, welches von Sachverständigen aus allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden soll. Ziel dieses Fachsekretariats wird die Koordinierung der Arbeiten der Mitgliedstaaten und der Interessenträger, sowie die Einrichtung und Pflege einer Datenbank und der Informationsaustausch sein. Der Rat befürwortete außerdem die Schaffung eines ERANET-Netzwerkes zur integrierten Schädlingsbekämpfung in Kulturen, für die geringfügige Verwendungen relevant sind.
 
Darüber hinaus erwog der Rat Maßnahmen, um Lebensmittelverschwendung und Nahrungsmittelverluste zu reduzieren – Maßnahmen, die nicht nur aus sozialen und ethischen, sondern auch aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen notwendig werden.  
 
Die Minister forderten die Ausweitung der Liste jener Produkte, für die kein Haltbarkeitsdatum angegeben werden muss – eine Maßnahme, die die Lebensmittelverschwendung um 20% reduzieren würde. Die Minister befassten sich des Weiteren mit möglichen Maßnahmen, die zu einem besseren Verständnis und Umgang mit Haltbarkeitsdaten seitens der Verbraucher beitragen könnten. Zugleich begrüßten sie die Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften, die zur Lebensmittelverschwendung und Nahrungsverlusten führen.
 
Der Präsident des Rates für Landwirtschaft und Fischerei, Minister Tsaftaris sagte: "Die Landwirtschaft muss dem weltweit steigenden Bedürfnis nach ausreichender, sicherer und gesunder Nahrung gerecht werden – und zwar auf eine nachhaltige und wirksame Art und Weise. Ungerechtfertigte Nahrungsmittelverluste entsprechen einer Ressourcenverschwendung. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf seitens der Europäischen Kommission, um Verschwendung durch die gesamte Nahrungsmittelkette zu reduzieren, wobei Qualität und Lebensmittelsicherheit aus sozialen, ökonomischen und ökologischen Gründen der Schwerpunkt der Maßnahmen sein soll."
Der Rat befasste sich ferner mit den landwirtschaftlichen Aspekten der Kommissionsvorschläge betreffend die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Die von der Kommission vorgeschlagenen Zielsetzungen sind auf eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emmissionen und eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien in der EU um 27% bis 2030 ausgerichtet.
 
Die EU-Ratspräsidentschaft betonte die Notwendigkeit, die landwirtschaftlichen Aspekte der Kommissionsvorschläge zu prüfen, um eine wirksame Koordinierung dieses Rahmens mit den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sicherzustellen. Ferner sei zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft die Ziele der Klima- und Energiepolitik beeinflusst und zugleich von diesen Zielen beeinflusst wird, und dass bei der Sicherstellung einer angemessenen Nahrungsmittelproduktion keine Abstriche gemacht werden sollten.
 
Auf Antrag der spanischen Delegation informierte die Kommission den Rat über die zu ergreifenden Maßnahmen betreffend Einfuhrkontrollen, welche eine Einschleppung des Schadorganismus, der die Schwarzfleckenkrankheit bei Zitrusfrüchten verursacht, von Südafrika in die EU verhindern sollen. 
 
Darüber hinaus nahm der Rat von Dänemarks und Schwedens Antrag Kenntnis, die Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport zu verschärfen und eine Frist für den Transport von Lebendtieren zur Schlachtung festzulegen.
 
Die Agrarminister behandelten abschließend die Leitlinien für staatliche Beihilfen, an denen die Kommission innerhalb des Finanzierungsrahmens für die Land- und die Forstwirtschaft, sowie die Programme für ländliche Entwicklung 2014-2020 arbeitet.
 
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