• JIJustiz und Inneres (JI)

Die griechische Ratspräsidentschaft erzielte Einigung über Datenschutz und Insolvenzverfahren (Luxemburg, den 6.6.2014)

  • Photo: © European Union, 2014

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Beim letzten JI-Treffen unter griechischer Ratspräsidentschaft gelangten die EU-Justizminister zu einer partiellen allgemeinen Ausrichtung über die Datenschutzverordnung. Der Rat einigte sich ferner über die Verordnungen zur Modernisierung der Vorschriften für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren und zur Stärkung der Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder. Den Vorsitz der am 6. Juni in Luxemburg stattgefundenen Ratssitzung führte der griechische Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Charalampos Athanassiou.
 
Der Rat einigte sich auf eine partielle allgemeine Ausrichtung über bestimmte Punkte der Datenschutzverordnung. Die Einigung bezieht sich auf den räumlichen Geltungsbereich, die einschlägigen Begriffsbestimmungen “verbindliche unternehmensinterne Dateschutzvorschriften” (engl. BCR) und "internationale Organisation", sowie die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen (Kapitel V). In Bezug auf die zentrale Anlaufstelle (one-stop-shop mechanism) legte der Rat Leitlinien für die künftige Arbeit fest. “Wir haben in diesen Vorschlag viel Zeit und Mühe investiert. Ausreichende Fortschritte wurden erzielt, um zu einer partiellen allgemeinen Ausrichtung zu gelangen. Die heutige Einigung stellt eine gute Grundlage für künftige Arbeit dar ”, sagte Minister Athanassiou.
 
Der Rat wurde über den Sachstand der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen informiert. Diese Richtlinie ist Teil des Datenschutzpakets, das darauf abzielt, das Vertrauen in den digitalen Markt zu stärken und die Kontrolle des Einzelnen über seine persönliche Daten zu verbessern.
Der Justizrat erzielte ein allgemeines Einvernehmen über den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren. Der neue Rechtsakt soll grenzüberschreitende Insolvenzverfahren erleichtern und beschleunigen, sowie dem Bedürfnis der kleinen und mittleren Unternehmen, die Finanzkrise zu überstehen, nachkommen. “Ich möchte mich bei allen Mitgliedstaaten für ihre Zusammenarbeit bedanken. Wir haben diesem Vorschlag, der einen der Arbeitsschwerpunkte der griechischen Ratspräsidentschaft in Zeiten der Finanzkrise darstellt, viel Kraft und Energie gewidmet”, betonte der griechische Justizminister.
 
Darüber hinaus nahm der Rat die überarbeitete Liste der Anhänge der ursprünglichen Verordnung zum Insolvenzverfahren (EG) Nr. 1346/2000 an, in der neue, in den Mitgliedstaaten eingeführte Insolvenzverfahren enthalten sind. In Bezug auf Insolvenz kündigte die Kommission erstmals die Vernetzung der Insolvenzregister von sieben Mitgliedstaaten an (Deutschland, die Niederland, Österreich, Tschechien,  Estland, Slowenien, Rumänien).
Eine Einigung wurde ferner über die Richtlinie betr. die Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder erzielt. “Es ist die vierte Maßnahme im Rahmen des Fahrplans über Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren, der 2009 verabschiedet wurde und darauf abzielt, die Verfahrensrechte in Strafverfahren zu stärken”, so Minister Athanassiou.
 
Die EU-Mitgliedstaaten bestätigten des Weiteren die vorrangige Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) für die Behandlung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union. Die Europäischen Staatsanwälte werden die Aufsicht über die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Die Ständigen Kammern werden die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen leiten, überwachen und – soweit erforderlich – bei diesen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen Anweisungen erteilen.  Außerdem werden bestimmte Entscheidungen – wie die Entscheidung über den Abschluss eines Verfahrens – stets von einer Ständigen Kammer getroffen. Der Rat nahm den auf Expertenebene formulierten Kompromisstext für die ersten 19 Artikel der Verordnung an, der als Grundlage für künftige Arbeit dienen soll. “Wir haben heute Leitlinien in Bezug auf Struktur und konkurrierende Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft festgelegt. Ich denke, dass wir eine solide Grundlage für die künftige Arbeit gelegt haben”, sagte Minister Athanassiou.
Die Justizminister billigten außerdem Leitlinien zum Vorschlag für eine Verordnung über die EU-Agentur zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust). In Bezug auf die Schaffung eines effizienten Governance-Modells befürworteten sie die Einrichtung eines Exekutivausschusses, an dem die Kommission beteiligt sein wird, und welcher dafür zuständig wäre, die laufende Verwaltung von Eurojust zu beaufsichtigen und als Vorbereitungsgremium für die nicht-operativen Aufgaben des Kollegiums zu fungieren. Dieses Modell würde dem Kollegium erlauben, sich schwerpunktmäßig der operativen Arbeit zu widmen und dabei gleichzeitig weiter die allgemeine Kontrolle über die mit operativen Fragen verbundenen Verwaltungsangelegenheiten auszuüben.
 
Abschließend bestätigte der Rat die Annahme des zweiten mehrjährigen Aktionsplans für die E-Justiz 2014-2018. “Die weitere Entwicklung der E-Justiz ist einer der Eckpfeiler für das wirksame Funktionieren der Justiz in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene”, hob Minister Athanassiou hervor. Der Plan fokussiert auf  einen besseren Zugang  zu Informationen im Justizbereich, zu Gerichten und außergerichtliche Verfahren in grenzüberschreitenden Sachverhalten, sowie auf eine vertiefte Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der E-Justiz.