Nach einer Serie von Expertentreffen und zwei informellen Dreiergespräche mit dem Komitee für Verbraucherschutz im Binnenmarkt (IMCO), brachte die griechische Präsidentschaft am 21. Januar die Verhandlungen über eine neue Richtlinie, die die Verbreitung neuer Technologien im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen einführt, zu einem erfolgreichen Abschluss.
Die vorläufige Einigung zwischen der griechischen Ratspräsidentschaft und den Vertretern des Europäischen Parlaments wurde heute vom Komitee der Ständigen Vertreter bestätigt.
Die Richtlinie soll der Verbesserung die Funktionsweise des Binnenmarkts in dem Sinne dienen, dass sie Hindernisse beseitigen wird, die den Markteintritt –insbesondere für die KMUs– schwierig gestalten. Auch wird dadurch das Problem der Vereinbarkeit unterschiedlicher elektronischer Fakturierungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten gelöst.
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