Heute Morgen fand in Athen die erste Sitzung des informellen Treffens der Justiz- und Innenminister statt. Themenschwerpunkte der Sitzung waren die Datenschutzverordnung und die künftigen Entwicklungen im Bereich JI.
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für das Ressort Justiz, Viviane Reding, Mitglieder des Europäischen Parlaments, sowie Vertreter mehrerer EU- Institutionen und internationaler Organisationen beteiligten sich am informellen Treffen vom 23. Januar. Die Sitzung leitete der Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Charalampos Athanassiou.
Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Arbeitsschwerpunkte der griechischen Ratspräsidentschaft im Bereich Justiz. Die künftige Ausrichtung des Politikbereichs Justiz und Inneres wird das Leben der europäischen Bürger und den Betrieb von Unternehmen in erheblichem Maße beeinflussen. Seit 1999 haben mehrjährige Programme einen umfassenden Rahmen für die Entwicklung des Bereichs Justiz und Inneres geprägt. Das jüngste dieser Programme, das Stockholmer Programm für Justiz und Inneres, läuft 2014 aus. Zukünftige Leitlinien sollen den Interessen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und der Bürger entsprechen.
Bei den meisten Beiträgen wurden folgende Punkte aufgezählt:
• Der Bedarf nach Verankerung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung, dessen Grundstein das gegenseitige Vertrauen ist, durch die Ausbildung aller im Rechtswesen Beteiligten (Richter, Rechtsanwälte usw.)
• Den Schwerpunkt auf die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften, deren qualitativen Aspekt und Kodifizierung legen
• Der Bedarf nach Verbesserung der Zusammenarbeit, nicht zuletzt durch e-Justiz und effektive Anwendung neuer Technologien
• Die Förderung von Kohärenz zwischen interner Politik und Außenbeziehungen mit Drittländern im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit
• Schließlich, sollte in der Zeit nach dem Stockholmer Programm eine stärkere Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in den Leitlinien einbezogen werden.
“Wir haben uns aufmerksam die Bemerkungen der Minister angehört. Wir fordern die Europäische Kommission auf, bei der Erarbeitung ihrer Mitteilung, die voraussichtlich auf dem Rat von März 2014 vorgestellt wird, die Bedenken der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. All diese Elemente -unter anderem, die Schlussfolgerungen der Justizkonferenz ("Assises de la Justice")-, der noch anstehende Beschluss des Europäischen Parlaments und die öffentliche Anhörung werden dem Rat ermöglichen, auf dem Treffen des EP nächsten Juni einen wichtigen Beitrag zu leisten”, betonte Minister Athanassiou.
Die Datenschutzverordnung ist eine weitere Priorität der griechischen Ratspräsidentschaft. Der Datenfluß ist von wesentlicher Bedeutung für die digitale Wirtschaft, denn das Volumen des Datenverkehrs ist explodiert und dessen Wesen hat sich verändert. “Europäische Bürger haben ernsthafte Bedenken, wenn ihre personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt werden. Regierungen und nationale Parlamente zeigen ein stärkeres Engagement für das Thema, vor allem nach den jüngsten Enthüllungen über die Datenerhebung durch ausländische Geheimdienste. Wir müssen ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellen, um das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen”, so Herr Athanassiou.
Die Minister einigten sich auf den geographischen Geltungsbereich der Verordnung, betonten aber, dass die EU-Vorschriften auch in Drittländer angewandt werden sollten. Sie einigten sich ferner auf die außergewöhnliche Art der Datenübermittlung in Drittländer, die auf Ausnahmen beruht (d.h. nicht auf einen Angemessenheitsbeschluss, auf unternehmensinterne Vorschriften oder Vertragsklauseln), sowie auf die Notwendigkeit, geeignete Garantien zum Schutz der Privatsphäre -ein Grundrecht, das in Artikel 8 der Grundrechtcharta verankert ist- zu gewähren. Die einschlägigen Vorschläge sind auf technischer Ebene zu diskutieren. Darüber hinaus zeigten sich die Minister allgemein zufrieden mit den Bestimmungen des Verordnungsentwurfs und befürworteten die Stärkung dieser Modele durch neue, die auf Sachverständigenebene geprüft werden sollen. “Wir müssen unsere Anstrengungen verdoppeln, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen”, betonte Herr Athanassiou.
Die Justizminister verfolgten zudem eine Präsentation der Europäischen Kommission über ein Legislativpaket zur Stärkung der Verfahrensrechte. Dieses umfasst folgende Punkte:
• Einen Richtlinienvorschlag zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Anwesenheitsrechts bei Gericht in Strafverfahren,
• Einen Richtlinienvorschlag über Verfahrensgarantien für verdächtige oder beschuldigte Kinder in Strafverfahren und
• Einen Richtlinienvorschlag über vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen worden ist, sowie über Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls.
Ziel der vorgeschlagenen Regelungen ist es, das gegenseitige Vertrauen in den Justizsystemen der Mitgliedstaaten zu stärken und somit das einwandfreie Funktionieren im Bereich europäische Justiz sicherzustellen.
Abschließend wurde das grenzüberschreitende Verfahren für geringfügige Forderungen untersucht. Das allgemeine Ziel der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur “Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen” war, den Zugang zur Justiz durch Reduzierung der Kosten und Beschleunigung der Gerichtsverfahren bei verbraucher- und handelsrechtlichen Ansprüchen mit geringem Streitwert zu erleichtern. In November 2013 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Funktionsweise der Verordnung erstellt und einen Vorschlag zu deren Änderung angenommen. “Der Bericht der Kommission und die Begründung der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung stellt fest, dass das Verfahren für geringfügige Forderungen noch nicht vollständig angewendet wird”, sagte Minister Athanasiou. Die meisten Mitgliedstaaten äußerten die Ansicht, dass der geltende Schwellenwert von 2.000 Euro erhöht werden sollte, damit die Parteien, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, vom vereinfachten Verfahren profitieren können. Unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch über den angemessenen neuen Schwellenwert. Die Minister begrüßten die Bemühungen der Kommission zum verstärkten Einsatz von moderner Technologie in grenzüberschreitende Gerichtsverfahren, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, mahnten aber vor zusätzlichen Gerichtskosten. Beide Punkte werden eingehend auf Sachverständigenebene geprüft.
“Ich bin zuversichtlich, dass unser Treffen zum Vorantreiben der Legislativvorschläge im Bereich Justiz beitragen wird. Die Ratspräsidentschaft wird sich bemühen, auf den Ergebnissen des heutigen Treffens weiterzubauen, damit der Rat der Justiz- und Innenminister im Mai zu greifbaren Ergebnissen führt”, so Minister Athanassiou.