• JIJustiz und Inneres (JI)

Die künftige Entwicklung im Bereich Justiz und Inneres, personenbezogene Daten, Terrorismusbekämpfung und Grenzsicherheit auf der Tagesordnung des informellen Treffens für Justiz und Inneres

Die künftige Entwicklung des Bereichs Justiz und Inneres, internationale Aspekte der vorgeschlagenen Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten sowie die Bekämpfung des Terrorismus und die Grenzsicherheit sind Themen, die während des informellen Treffens der Minister für Justiz und Inneres zur Diskussion gebracht werden.

Justiz- und Innenminister aus ganz Europa, Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für das Ressort Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, Mitglieder des EU-Parlaments sowie eine Reihe von EU-Agenturen und internationaler Organisationen werden im informellen Treffen teilnehmen.

An erster Stelle der Tagesordnung steht die künftige Entwicklung im Bereich Justiz und Inneres. Die EU-Justizminister werden Ansichten über den rechtlichen Aspekt und die operative Planung im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit austauschen. Die griechische Ratspräsidentschaft beabsichtigt die vom litauischen Vorsitz unternommenen Bemühungen fortzusetzen, um strategische Leitlinien in dieser Richtung zu entwerfen und festzulegen, die das EU-Parlament im Juni 2014 erörtern und genehmigen soll. Die Minister werden im Rahmen dieses Treffens die Gelegenheit haben, internationale Aspekte des Vorschlags für eine Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten, mit besonderem Schwerpunkt auf der Anwendung des Kapitels 5 zu erwägen (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten oder internationalen Organisationen).

In der globalisierten Welt müssen die Rechte des Einzelnen weiterhin beachtet und gewahrt werden, wenn personenbezogene Daten von der EU an Drittstaaten oder internationalen Organisationen weitergeleitet werden sowie wenn betroffene Personen in der EU gefährdet werden und ihre Daten von drittstaatsangehörigen Prüfern nachkontrolliert bzw verarbeitet werden und zwar unabhängig von der geografischen Lage eines Unternehmens oder Speicherorts, wo die Verarbeitung stattfinden sollte.

Während des Mittagessens werden die Minister Fragen des grenzüberschreitenden Betriebs bei geringfügigen Forderungen erörtern. Die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.861/2007 über die Einführung eines europäischen Bagatellverfahrens wurde zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei geringfügigen Forderungen und zur gleichzeitigen Kostensenkung und Beschleunigung der zivilrechtlichen Verfahren sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen erlassen. Die Minister werden eingeladen zu diskutieren, ob das derzeitige Limit von 2.000 Euro zu Unrecht den Geltungsbereich der europäischen Bagatellverfahren in dem Sinne beschränkt, dass es dabei eine grosse Anzahl von geringwertigen Forderungen ausgeschlossen wird. Es wird auch die Möglichkeit der Einbeziehung moderner Technologien ( u. a. elektronische Kommunikation, Telekonferenzen) untersucht, um unnötige Reisen zu vermeiden und so Zeit und Kosten zu sparen.

Die Europäische Kommission wird ein Paket von Gesetzgebungsinitiativen vorlegen, die auf die Stärkung der Verfahrensrechte abzielt. Das Paket beinhaltet folgende Vorschläge: einen Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Vermutung von Unschuld und des Rechts auf Anwesenheit im Strafverfahren; einen weiteren Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die entweder verdächtig oder beschuldigt sind; auch einen Vorschlag für eine Richtlinie über temporäre Rechtshilfe für verdächtige oder beschuldigte Personen, denen die Freiheit entzogen wird oder für Rechtshilfe im Rahmen des Prozesses des europäischen Haftbefehls. Die oben genannten Vorschläge fördern den Grundsatz der Gleichhandlung für alle Parteien, indem sie ein faires Verfahren gewähren. Auch werden sie zum gegenseitigen Vertrauen in den Rechtssystemen der EU-Mitgliedstaaten beitragen und so das reibungslose Funktionieren des europäischen Rechtsraums sicherstellen.

Am Freitag, den 24. Januar, wird der Minister für öffentliche Ordnung und Bürgerschutz Herr Nikos Dendias den Vorsitz der Sitzung übernehmen. Der Innenminister Herr Jannis Michelakis und der Minister für Handelsschiffahrt und Ägäis Herr Miltiadis Varvitsiotis werden dabei anwesend sein. Als erste Tagesordnungspunkte werden der Terrorismus und die Grenzsicherheit gesetzt werden. Die Sicherung der EU-Grenzen bzw der Schutz ihrer Bürger gegen Kriminalität stellt sich als eine Hauptpriorität für alle nationalen Sicherheitsbehörden dar. Die Innenminister werden miteinander Meinungen über bestimmte Formen der organisierten Kriminalität (z. B. Menschenhandel, illegale Vermögensübertragungen, illegaler Waffenhandel, illegale Migration) austauschen, die für die Sicherheit Europas als besonders bedrohlich anzusehen sind. In diesem Rahmen wird die griechische Präsidentschaft ein Thema von größter Bedeutung zur Diskussion bringen, nämlich eventuelle Zusammenhänge zwischen illegaler Einwanderung und Terrorismus, vor allem angesichts der Instabilität, die im Innern der angrenzenden Länder Griechenlands –wie z. B. in Syrien– herrscht. Es ist erforderlich, dass diese Problematik von den EU-Innenministern wie auch im Rahmen der dafür zuständigen Gremien des Rates der Europäischen Union erörtert wird, sodass eine Strategie und Vorgehensweise vereinbart wird, die die EU nächstens folgen wird.

Als nächstes werden in der Tagesordnung die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der inneren Angelegenheiten: die Notwendigkeit der Anwendung der bereits etablierten Vorschriften sowie das Ergreifen neuer Initiativen gesetzlicher und nicht gesetzlicher Art, die den zeitgenössischen Herausforderungen im Europaraum entsprechen. Insbesondere werden die Optionen für die Kontrolle und Schutz der Außengrenzen der EU, für die Verwaltung der Bereiche legale bzw illegale Migration und Asyl abgewogen, unter Berücksichtigung der Grundrechte, aber auch der Notwendigkeit zur Absicherung der wirtschaftlichen Entwicklung, der Sicherheit und des sozialen Zusammenhalts innerhalb des Euro-Raums.

Die Kommissarin Frau Cecilia Malmström wird im Rahmen des informellen Treffens des Rates für innere Angelegenheiten einen Vortrag zu folgendem Thema halten: „Vorbeugende Maßnahmen gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Europäischen Union”.

In Bezug auf die legale Migration von Bürgern aus Drittländern in die EU sowie deren Integrierung in den europäischen Empfangsgesellschaften wird sich die Präsidentschaft auf folgenden Schwerpunkten konzentrieren:

• Entwicklung von Strategien für die legale Einwanderung, die den spezifischen Bedürfnissen der nationalen Arbeitsmärkte entsprechen.

• Ergreifen von Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts der Gesellschaften der Mitgliedstaaten und zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Darüber hinaus möchte die griechische Präsidentschaft sich zwei gewichtigen Herausforderungen stellen, die im Prozess der Gestaltung der EU-Strategien im Bereich der Migration und der Asylthematik auftauchen:

• Förderung und Umsetzung des Prinzips der Solidarität zwischen EU-Mitgliedstaaten

• Weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern der Migranten ausserhalb der EU.