Am Rande der Ratstagung für allgemeine und politische Angelegenheiten, die im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht stattfand, hinterlegte am 9. April die vom Vorsitzenden der Gruppe “Zivilrecht”, Prof. Spyridon Vrellis, vertretene griechische Ratspräsidentschaft die EU- Ratifikationsurkunde des “Haager Übereinkommens über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen”. Die Ratifikation gilt als wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Union und Drittländern auf dem Gebiet der Unterhaltspflichten.
Das Übereinkommen, sowie das Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wurden am 23. November 2007 unterzeichnet. Ziel des Übereinkommens ist sicherzustellen, dass die Unterhaltsansprüche von Kindern international wirksam geltend gemacht werden können. Dabei wird der “effektive Zugang” zu den einschlägigen Verfahren betont, da zur Kenntnis genommen wird, dass kleine finanzielle Hindernisse mit denen ein zahlungsunfähiger Berechtigter konfrontiert ist, ihn von der Einreichung einer internationalen Unterhaltsforderung abhalten können. Die einschlägigen Anträge werden von einer zentralen Behörde bearbeitet, die von jedem Vertragsstaat bestimmt werden soll. Außerdem soll jeder Vertragsstaat unentgeltliche juristische Unterstützung bei der Einreichung von Anträgen leisten, falls es sich um Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind handelt. Das Übereinkommen fordert auch zur Nutzung neuer Informationstechnologien auf, um Kosten und Zeit zu sparen.
Im Mittelpunkt dieses Übereinkommens steht nicht die Überprüfung des Inhalts der Entscheidungen betreffend Kindesunterhalt, sondern vielmehr die Einleitung eines effizienten Verfahrens zur Vollstreckung dieser Entscheidungen. Zu diesem Zweck sieht das Haager Übereinkommen ein umfassendes System von beschleunigten und vereinfachten Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vor, die in einem Vertragsstaat ergangen sind. Der gewöhnliche Aufenthalt der berechtigten oder der verpflichteten Person im Vertragsstaat, in dem das Verfahren eingeleitet worden ist, kann die Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen sein.
“Ich möchte Prof. Spyridon Vrellis zur Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 »über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen« durch die EU gratulieren. Das Übereinkommen stellt zu allererst eine Maßnahme zum Schutz der Kinder dar. Ziel dieses Übereinkommens ist es, dass ein umfassendes System der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zentralen Behörden der Vertragsstaaten zur Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen durch Verfahren, die zugänglich, wirksam, wirtschaftlich und fair sind, geschaffen wird”, betonte der Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Charalampos Athanassiou.