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Die griechische Ratspräsidentschaft unterzeichnet Vertrag von Marrakesch im Namen der EU

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Am 30. April 2014 unterzeichnete die Europäische Union den Marrakesch-Vertrag in Genf. Der Vertrag soll den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen erleichtern. Der Vertrag wurde im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt. Die Verhandlungen wurden am 28. Juni 2013 in Marrakesch abgeschlossen. Seither haben einundfünfzig Staaten – einschliesslich vier EU-Mitgliedstaaten – den Vertrag unterzeichnet.
 
Vertreten durch den griechischen VN-Botschafter in Genf, Alexandros Alexandris, unterzeichnete die griechische EU-Ratspräsidentschaft am 2. Mai den Vertrag im Namen der Europäischen Union. Anwesend waren der Generaldirektor der WIPO, Francis Gurry, die Leiterin der EU-Delegation bei den VN-Organisationen in Genf, Mariangela Zappia, der Direktor der Europäischen Blindenunion, Mokrane Boussaid und der Generalsekretär des Internationalen Verlegerverbands (IPA), Jens Bammel. Im Laufe derselben Veranstaltung wurde der Vertrag außerdem von Frankreich, Griechenland und Indien unterzeichnet.
 
Anlässlich der Vertragsunterzeichnung erklärte die EU-Botschafterin Mariangela Zappia, die Erleichterung des Zugangs zu Büchern sei unerlässlich, um Fortschritte  in Richtung gleiche Chanchen für lesebehinderte Personen zu erzielen. "Der Marrakesh-Vertrag wird zu diesem Fortschritt in Europa und vielen Ländern in der ganzen Welt beitragen", so die EU-Botschafterin.
 
Die Generaldirektorin der griechischen Urheberrechtsorganisation, Irini Stamatoudi, sagte in ihrer Rede, dass die Ratspräsidentschaft “sich nach besten Kräften bemühte, den Beschluss zur Unterzeichnung des Marrakesch-Vertrags durch die EU so schnell wie möglich anzunehmen, und das ist uns gelungen”. Außerdem betonte Frau Stamatoudi: “Wir möchten ein starkes Signal dafür setzen, dass dieser Vertrag fuktionieren und seinem ursprünglichen Zweck dienen soll”.
 
Der Vertrag von Marrakesch wird – zum ersten Mal auf internationaler Ebene – den Zugang zu Büchern in Sonderformaten für sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen unter Beachtung der internationalen Urheberrechtsvorschriften erleichtern. Der Vertrag schafft eine zwingende Ausnahme vom Urheberrechtsschutz, die es Organisationen für Blinde erlaubt, ohne die Genehmigung des Rechteinhabers Kopien von Werken in Formaten zu vervielfältigen, zu verbreiten und bereitzustellen, die für sehbehinderte Personen zugänglich sind. Um in Kraft zu treten, muss der Marrakesch-Vertrag von mindestens zwanzig WIPO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden.
 
Die Europäische Union hat wesentlich zum Vorantreiben des Vertrags beigetragen. Zum Zeitpunkt der über den Vertrag erzielten Einigung begrüßte der EU-Kommissar Barnier das Abkommen als großen Erfolg: "Endlich wird die Gemeinde der sehbehinderten und lesebehinderten Menschen Zugang zu denselben Büchern wie andere Menschen haben".
 
Nach Angaben der Weltblindenunion leben weltweit geschätzte 285 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen - die meisten davon in Entwicklungsländern -, und sie haben Zugang zu nur 5% aller Bücher weltweit. Der Marrakesch-Vertrag wird ferner den Export von Kopien in für Sehbehinderte zugänglichem Format in andere Vertragsstaaten ermöglichen und dadurch die Verfügbarkeit von Sonderformaten in der ganzen Welt erhöhen.