Am 1.4.2014 stellte der griechische Generalsekretär für öffentliche Sicherheit und Bürgerschutz, Patroklos Georgiadis, gegenüber dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments die bisherigen Ergebnisse der griechischen Ratspräsidentschaft im Bereich Justiz und Inneres vor.
Die griechische Ratspräsidentschaft bedankte sich beim Europäischen Parlament für seine Bemühungen, das Verfahren der Annahme der Verordnungen zum mehrjährigen Finanzrahmen im Bereich Inneres abzuschliessen. Durch diese Verordnungen wird die Finanzierung des Bereichs neugestaltet werden.
Im Bereich Asyl und illegale Einwanderung sind alle fünf Vorschläge zu den Neufassungen zur Anpassung an den Rechtsrahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (engl. CEAS) bereits in Kraft getreten: die Anerkennungsrichtlinie, die Richtlinie über Aufnahmebedingungen, die Asylverfahrensrichtlinie, die Dublin-Verordnung und die EURODAC-Verordnung. Ziel des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist es, auf der Grundlage eines einheitlichen, fairen und wirksamen Asylverfahrens einen Raum der hohen Schutzstandards und der Solidarität zu schaffen.
Besonderes Augenmerk wurde von der EU-Ratspräsidentschaft auf den Schutz der Außengrenzen der EU gelegt. Große Fortschritte wurden bei den Verhandlungen über das “intelligente Grenzen”-Maßnahmenpaket erzielt. Die einschlägigen Legislativvorschläge wurden von der Kommission im März 2013 unterbreitet. Seither wurde beträchtliche Arbeit geleistet, vor allem bezüglich der eingehenden Prüfung dieser Vorschläge, wobei das zuständige Vorbereitungsgremium des Rates die erste Lesung der Vorschläge bereits abgeschlossen hat.
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über den Verordnungsentwurf betreffend die von FRONTEX koordinierten Maßnahmen an den Seegrenzen erzielt. Diese Verordnung soll einen wesentlichen Beitrag zur wirksamen Verwaltung der Seeaußengrenzen der EU-Mitgliedstaaten leisten. Außerdem wird in der Verordnung die Förderung der Solidarität gegenüber den Mitgliedstaaten vorgesehen, die sich aufgrund ihrer geografischen Lage mehr an Operationen an den Seeaußengrenzen beteiligen, vorgesehen.
Die griechische Ratspräsidentschaft hat den Folgemaßnahmen zur Arbeit der Mittelmeer-Task Force (TFM) große Bedeutung beigemessen. Deshalb beschloss die griechische Ratspräsidentschaft, diesen Punkt in die Tagesordnung der JI-Ratstagung vom 3. März 2014 aufzunehmen. An diesem Treffen legte die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der 37 in ihrer Mitteilung genannten operativen Maßnahmen vor. Im Anschluss daran forderte der Rat alle Interessengruppen - die EU und ihre Agenturen, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen internationalen Organisationen – auf, sich weiterhin aktiv an der Umsetzung solcher Aktionen zu beteiligen.
Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich vor kurzem auf Rechtsakte im Bereich der Visumspolitik – eine weitere Hauptpriorität der Ratspräsidentschaft. Diese Gesetzgebungsakte beziehen sich auf den Verordnungsentwurf zur Aufhebung der Visumspflicht für Moldawien und den Verordnungsentwurf zur Aufhebung der Visumspflicht für mehrere karibische Länder, für die Vereinigten Arabischen Emirate, sowie für Kolumbien und Peru. Die griechische Ratspräsidentschaft wird die letzten Stufen des Verfahrens im Hinblick auf ein rasches Inkrafttreten der Rechtsakte sehr genau verfolgen.
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung eines Sondervisums (Rundreise-Visum) und zur Neufassung der Verordnung über den Visakodex der Union (Visakodex) wird von der griechischen Ratspräsidentschaft als Prioritätsthema behandelt werden.
Die Stärkung von Europol ist ein weiteres wichtiges Dossier für die griechische Ratspräsidentschaft, das auch im Lissabon-Vertrag vorgesehen ist. Auf der Ratstagung vom 3. März 2014 wurde über die Zukunft der Europäischen Polizeiakademie (engl. CEPOL) diskutiert. Eine überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten war sich darin einig, dass die Rechtsgrundlage der CEPOL stärker auf Lissabon ausgerichtet sein soll, sodass ihre Aufgaben und der Umfang ihrer Aktivitäten aktualisiert werden können. Der Rat forderte die Kommission daher auf, den entsprechenden Legislativvorschlag so bald wie möglich vorzulegen. Abgesehen von der Notwendigkeit, die Aufgaben der CEPOL zu aktualisieren und ihre Rechtgrundlage stärker auf Lissabon auszurichten, musste der Rat auch eine Lösung zur Verlegung des Sitzes von CEPOL finden. Auf der Grundlage einer Initiative der Mitgliedstaaten erzielten der Rat und das EP eine Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Verlegung des CEPOL-Sitzes von Bramshill (Vereinigtes Königreich) nach Budapest (Ungarn).
Das Stockholm-Programm war und ist ein äußerst nützlicher Fahrplan für die Bemühungen der EU, eine umfassende und ehrgeizige Strategie betreffend den JI-Bereich festzulegen. Nach dem informellen Ministertreffen im Januar 2014, zwei COREPER-Diskussionsrunden und der jüngsten JI-Ratstagung vom März kann die griechische Ratspräsidentschaft die Grundgedanken und Vorschläge der Mitgliedstaaten für die künftige Entwicklung des JI-Bereichs skizzieren. Die Ratspräsidentschaft denkt derzeit darüber nach, wie diese Fragen im Hinblick auf die für den Juni geplante Ratstagung und den Europäischen Rat voranzutreiben sind.